„Gewerbe zu Wohnen“
KfW fördert Umbau von Leerstand zu Lebensraum
Leerstehende Büros, ehemalige Praxen oder ungenutzte Ladenflächen bieten großes Potenzial für neuen Wohnraum. Mit dem neuen KfW-Programm „Gewerbe zu Wohnen“ unterstützt der Bund Investoren, Unternehmen und Immobilieneigentümer dabei, Gewerbeimmobilien in Wohnungen umzuwandeln. Das Förderprogramm bietet attraktive Zuschüsse und kann einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Wohnraum leisten – auch in der Stadt Peine.
Für welche Gebäude fördert die KfW den Umbau?
Statt neue Flächen zu versiegeln, soll vorhandene Bausubstanz sinnvoll weitergenutzt werden. Gefördert wird der Umbau beheizter Gebäude oder Gebäudeteile, die bislang nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden – beispielsweise:
Bürogebäude
Arztpraxen
Handelsflächen
Dabei muss nicht das gesamte Gebäude umgebaut werden. Auch gemischt genutzte Gebäude mit Gewerbe- und Wohnflächen sind möglich.
Wer kann die Förderung beantragen?
Das Programm richtet sich an nahezu alle Investoren, die Wohnraum schaffen möchten. Dazu gehören unter anderem:
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Freiberufler
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Wohnungsbaugenossenschaften
- Kommunen und kommunale Unternehmen
- Vereine und soziale Organisationen
Der Antrag wird direkt bei der KfW gestellt.
Wie hoch fällt die Förderung aus?
Die KfW fördert bis zu 100.000 Euro förderfähige Umbaukosten je neu entstehender Wohneinheit.
Davon werden 30 Prozent als Zuschuss übernommen – also bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit. Bei mehreren Wohnungen können Zuschüsse von insgesamt bis zu 300.000 Euro möglich sein. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Wichtig: Gefördert werden die Umbaukosten. Die energetische Sanierung selbst wird über dieses Programm nicht bezuschusst. Dafür können Förderungen wie beispielsweise Wohngebäude-Kredit (261), Kommunen-Kredit (264) und Kommunen-Zuschuss (464) in Anspruch genommen werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Damit ein Vorhaben förderfähig ist, gelten unter anderem folgende Bedingungen:
- Das Gebäude wurde ursprünglich nicht zu Wohnzwecken genutzt.
- Der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige liegt mindestens fünf Jahre zurück.
- Es entsteht mindestens eine neue Wohneinheit.
- Die neuen Wohnungen erreichen mindestens den energetischen Standard Effizienzhaus 85 EE beziehungsweise Effizienzhaus Denkmal EE.
- Die Wohnungen werden nach Fertigstellung mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken genutzt.
- Eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz aus der dena-Expertenliste begleitet das Projekt.
Außerdem ist vor Beginn der Baumaßnahmen eine Förderzusage erforderlich.
Welche Kosten werden übernommen – und welche nicht?
Förderfähig sind insbesondere:
- Umbaukosten
- Fachplanung
- Baubegleitung während des Umbaus
Nicht gefördert werden beispielsweise:
Grundstückskosten
Kaufpreis der Immobilie
energetische Sanierungskosten
Anbauten oder Aufstockungen
reine Erweiterungen bereits vorhandener Wohnungen
Wie läuft die Antragstellung ab?
Der Förderantrag wird direkt über die KfW gestellt. Voraussetzung ist die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten. Diese Person erstellt die erforderliche Bestätigung zum Antrag (BzA) und bestätigt die Einhaltung der energetischen Anforderungen.
Wichtig ist außerdem:
- Der Antrag muss vor Beginn der Umbauarbeiten gestellt werden.
- Planungs- und Beratungsleistungen dürfen bereits vorher erfolgen.
- Erst nach der Förderzusage sollten Liefer- oder Bauverträge ohne Einschränkungen abgeschlossen werden.
Welche Chancen bietet das Programm?
Das Förderprogramm eröffnet Eigentümern und Investoren neue Möglichkeiten, ehemalige Gewerbeflächen, Bürogebäude oder Ladenlokale Immobilien wirtschaftlich weiterzuentwickeln und gleichzeitig dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.
Die Umnutzung bestehender Gebäude kann zudem dazu beitragen,
- Ortskerne zu beleben,
- Leerstände zu reduzieren,
- vorhandene Infrastruktur besser zu nutzen und
- nachhaltiger zu bauen als durch Neubauten auf der grünen Wiese.
Gerade für Kommunen mit wachsendem Wohnraumbedarf kann die Förderung daher ein interessanter Baustein der Stadtentwicklung sein.
Mit dem neuen KfW-Programm „Gewerbe zu Wohnen“ schafft der Bund einen finanziellen Anreiz, ungenutzte Gewerbeimmobilien in modernen Wohnraum umzuwandeln. Unternehmen, Immobilieneigentümer, Investoren und Kommunen profitieren von attraktiven Zuschüssen und können gleichzeitig einen Beitrag zur Schaffung neuen Wohnraums leisten. Wer ein entsprechendes Projekt plant, sollte frühzeitig die Fördervoraussetzungen prüfen, die notwendige Energieberatung einbinden und den Antrag vor Beginn der Bauarbeiten bei der KfW stellen.
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