Umbau in einer Halle mit Holzständerwänden, Gerüst und Baumaterialien mit der KfW-Förderung Gewerbe zu Wohnen.
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„Gewerbe zu Wohnen“

KfW fördert Umbau von Leerstand zu Lebensraum

Leerstehende Büros, ehemalige Praxen oder ungenutzte Ladenflächen bieten großes Potenzial für neuen Wohnraum. Mit dem neuen KfW-Programm „Gewerbe zu Wohnen“ unterstützt der Bund Investoren, Unternehmen und Immobilieneigentümer dabei, Gewerbeimmobilien in Wohnungen umzuwandeln. Das Förderprogramm bietet attraktive Zuschüsse und kann einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Wohnraum leisten – auch in der Stadt Peine.

Für welche Gebäude fördert die KfW den Umbau?

Statt neue Flächen zu versiegeln, soll vorhandene Bausubstanz sinnvoll weitergenutzt werden. Gefördert wird der Umbau beheizter Gebäude oder Gebäudeteile, die bislang nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden – beispielsweise:

Dabei muss nicht das gesamte Gebäude umgebaut werden. Auch gemischt genutzte Gebäude mit Gewerbe- und Wohnflächen sind möglich.

Wer kann die Förderung beantragen?

Das Programm richtet sich an nahezu alle Investoren, die Wohnraum schaffen möchten. Dazu gehören unter anderem:

Der Antrag wird direkt bei der KfW gestellt.

Wie hoch fällt die Förderung aus?

Die KfW fördert bis zu 100.000 Euro förderfähige Umbaukosten je neu entstehender Wohneinheit. 

Davon werden 30 Prozent als Zuschuss übernommen – also bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit. Bei mehreren Wohnungen können Zuschüsse von insgesamt bis zu 300.000 Euro möglich sein. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Wichtig: Gefördert werden die Umbaukosten. Die energetische Sanierung selbst wird über dieses Programm nicht bezuschusst. Dafür können Förderungen wie beispielsweise Wohngebäude-Kredit (261), Kommunen-Kredit (264) und Kommunen-Zuschuss (464) in Anspruch genommen werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Damit ein Vorhaben förderfähig ist, gelten unter anderem folgende Bedingungen:

Außerdem ist vor Beginn der Baumaßnahmen eine Förderzusage erforderlich.

Welche Kosten werden übernommen – und welche nicht?

Förderfähig sind insbesondere:

Nicht gefördert werden beispielsweise:

Wie läuft die Antragstellung ab?

Der Förderantrag wird direkt über die KfW gestellt. Voraussetzung ist die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten. Diese Person erstellt die erforderliche Bestätigung zum Antrag (BzA) und bestätigt die Einhaltung der energetischen Anforderungen.
Wichtig ist außerdem:

Welche Chancen bietet das Programm?

Das Förderprogramm eröffnet Eigentümern und Investoren neue Möglichkeiten, ehemalige Gewerbeflächen, Bürogebäude oder Ladenlokale Immobilien wirtschaftlich weiterzuentwickeln und gleichzeitig dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.

Die Umnutzung bestehender Gebäude kann zudem dazu beitragen,

Gerade für Kommunen mit wachsendem Wohnraumbedarf kann die Förderung daher ein interessanter Baustein der Stadtentwicklung sein.

Mit dem neuen KfW-Programm „Gewerbe zu Wohnen“ schafft der Bund einen finanziellen Anreiz, ungenutzte Gewerbeimmobilien in modernen Wohnraum umzuwandeln. Unternehmen, Immobilieneigentümer, Investoren und Kommunen profitieren von attraktiven Zuschüssen und können gleichzeitig einen Beitrag zur Schaffung neuen Wohnraums leisten. Wer ein entsprechendes Projekt plant, sollte frühzeitig die Fördervoraussetzungen prüfen, die notwendige Energieberatung einbinden und den Antrag vor Beginn der Bauarbeiten bei der KfW stellen.
 


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